Ohne einen Start- und Landeplatz geht´s nicht. Vor Jahren wurde ein solcher Platz in Welver-Illingen gepachtet. Es
ist ein Platz nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes. Das ist das Zentrum unserer Vereinsaktivitäten. Dieser Platz liegt in der Feldflur
am Salzbachweg und ist weit genug entfernt von den Anwohnern in er
Umgebung.
Selbstverständlich wollen wir die Anwohner nicht
stören. Die Nutzung unseres Platz ist deshalb auf die Vereinsmitglieder
beschränkt, die in der Gemeinde Welver zu Hause sind. Natürlich
kann unser Platz gerne mal als Etappenziel von auswärtigen Piloten
angesteuert werden, wenn entsprechend rücksichtsvoll geflogen wird.
Der Traum vom Fliegen ....
... wird mit dem Motorschirm für viele Menschen endlich möglich. Diese Seiten sollen Interessierten die Möglichkeit geben, mehr über unser faszinierendes Hobby zu erfahren.
Nch langem Suchen fanden wir eine geeignete Wiese, die allen Anforderungen gerecht wurde und erhielten die Zulassung in 2002. Die Genehmigung lautet auf (Zitat): ".. fußstartfähige Ultraleichtflugzeuge mit vorheriger Zustimmung des Platzhalters (PPR)".
Eie Wiese zu finden war recht schwierig; wir sind froh unseren Landeplatz zu haben.
Fliegen geht nur mit Startplatz ...
... die Genehmigung beginnt mit der Suche nach einem Pächter oder Eigentümer, der uns die Nutzung erlaubt. Dann ist die Gemeinde zu hören und andere Stellen der Behörden zu hören und - last but not least - ist die Flugaufsicht der Bundeswehr (Tieffluggebiet) zu beteiligen und dann benötigt man das o. K. der Bezirksregierung (Luftfahrtbundesamt).
Beim Betrieb des Platzes sind einige Vorschriften einzuhalten, damit auch lange Freude an unserem Platz haben.
Jeder Motorschirmflieger muß sich vor seinem ersten Start die Genehmigung des Platzhalters einholen und die fliegerischen Regeln beachten.
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Einige aktive Flieger und Gäste in Illingen
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